Grundsätzlich leisten wir Gewährleistung innerhalb des gesetzlichen Rahmens, mit einer Frist von einem Jahr, bei Verkäufen von neuen Notrufgeräten an Unternehmen.
Mit der erfolgreichen Aufschaltung und Funktion eines Gerätes, schließt die base engineering gmbh im Falle eines späteren Ausfalls von Geräten eine Ersatzlieferung aus, da ein Sachmangel ohne Überprüfung des Notrufsystems nicht zweifelsfrei zu diagnostizieren ist.
Bei einem Problem mit dem Notrufgerät, bitten wir vor einem eventuellen Ausbau, um einen Anruf bei unserer Störungshotline (Telefon 040 790 261 70). Wenn das Problem auf telefonischem Wege in Zusammenarbeit mit Ihnen nicht gelöst werden kann, geht die base engineering gmbh vorläufig von einem Gewährleistungsfall aus. Die im Telefonat erarbeitete Fehlerbeschreibung, wird in der Gerätedatenbank hinterlegt und gilt als Fehlerbeschreibung.
Anschließend wird das eingesandte Gerät in unserem Hause geprüft und gegebenenfalls repariert. Sobald an dieser Stelle eine fehlerhafte Installation nicht zweifelsfrei erkennbar ist, wickelt die base engineering gmbh den Fall als Gewährleistung ab und das Gerät wird kostenfrei repariert.
Innerhalb der Gewährleistungszeit erfolgt keine Beweislastumkehrung zu Ungunsten des Käufers.
Nach Ablauf der Gewährleistungszeit wird eine Garantie für ein weiteres Jahr auf gleicher Basis von der base engineering gmbh auf Neugeräte gegeben.
Wir bitten um Beachtung, dass Geräte, die ohne vorherigen Kontakt zu unserer Servicehotline ausgebaut werden und nicht fehlerhaft sind, mit einer Uberprüfungspauschale, entsprechend "Der Beseitigung eines geringen Fehlers", berechnet werden.
Eine kostenlose Ersatzsendung wird im Regelfall nicht gewährt.